„Die
Würde des Menschen ist unantastbar." Wie wichtig dieser erste Satz des
Grundgesetzes ist, erkennen leider häufig erst die Menschen, die den Leitsätzen
und Normen dieser Gesellschaft aus den unterschiedlichsten Gründen nicht
gerecht werden können:
weil der
alternde Mensch nicht mehr die geistigen und körperlichen Leistungen von früher
erbringen kann,
weil der jüngere
Mensch von Suchtmitteln abhängig geworden ist,
weil das Denken
eines nervenkranken Menschen anders funktioniert als dasjenige des
„Normalen",
weil durch ein
Unglück eine Lebensplanung aus der Bahn geraten ist,
weil die Ängste,
die diese Gesellschaft vielen einflößt, vielfältige Fluchten aus ihr auslösen.
Oft
geraten Menschen in Situationen, in denen sie Hilfe brauchen. Den meisten
Betroffenen helfen die Familie, der Arzt, das Krankenhaus, das Sozialamt, die
Beratungsstellen und viele andere. Jedoch gibt es in einer Zeit
auseinanderfallender traditioneller Bindungen immer häufiger Menschen, an denen
diese Hilfe vorbeigeht, aus Nichtwissen, aus Hilflosigkeit, durch Behinderungen
des Körpers, der Psyche oder der Seele. Und auch aus der Hilflosigkeit der
Helfer in Familie und Heim resultiert eine Ausgrenzung derer, die auf den
besonderen Schutz, die besondere Zuwendung dieser Gesellschaft angewiesen sind,
weil sie selbst ihr eigenes Wohl aus den Augen und oft auch aus der Seele
verloren haben. Für solche Menschen kann seit 1992 für die Lebensbereiche, die
sie nicht mehr selbständig wahrnehmen können, ein gesetzlicher Vertreter
bestellt werden, der einzig dem Wohl des von ihm Betreuten verpflichtet ist.
Dieser Vertreter kann ehrenamtlich oder als Vereinsbetreuer arbeiten oder auch
als Berufsbetreuer tätig werden. In jedem Fall wird er vom Amtsgericht bestellt
und unterliegt dessen ständiger Kontrolle.
Einige
Beispiele für die Betreuungsarbeit:
jemandem, der
den Versuchungen der Konsumgesellschaft erlegen und völlig überschuldet den
Überblick über seine Finanzen verloren hat, kann ein Betreuer mit dem
Aufgabenkreis Vermögenssorge unter die Arme greifen;
jemandem, der
hilflos von der Straße in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, kann der Betreuer
mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge bei der Rückkehr in die Normalität
behilflich sein;
jemandem, dessen
Wohnsituation Probleme aufwirft, kann der Betreuer mit dem Aufgabenkreis
Aufenthaltssorge bei der Orientierung helfen;
und viele, viele
weitere Beispiele mehr – in Deutschland gibt es inzwischen eine Million solcher
Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind.
So
selbstverständlich die meisten Menschen leben, merkt kaum jemand, in wieviel verschiedenartige
Beziehungen dieser Gesellschaft das Leben eingebunden ist:
die Wohnung
erfordert einen Vermieter mitsamt Vertrag oder Grundeigentum mit Kreditaufnahme
und Abzahlung;
die Arbeit
vermittelt Beziehungen zur Krankenkasse, zur Rentenversicherung, zur
Berufsgenossenschaft;
die Gesundheit
macht den Besuch von Ärzten, Krankenhäusern, Sanitätsgeschäften und Apotheken
erforderlich;
das Auto bringt
einen mit Werkstätten, u. U. mit der Polizei und schon wieder mit
Versicherungen zusammen;
das Essen wird
ganz selbstverständlich im Laden gekauft und in der Küche zubereitet, mit
Messer und Gabel gegessen, verdaut und entsorgt.
Jetzt
stellen Sie sich für einen Moment einmal vor, Sie lägen im Bett, könnten sich
nicht mehr bewegen und Ihre einzige Hilfe käme nur eine Woche lang nicht. Dann
erst merken Sie andeutungsweise, wie schwierig dieses Geflecht von Beziehungen
für Menschen mit Behinderungen zu handhaben ist. Der Betreuer sorgt für ein
Funktionieren dieses Netzwerkes gesellschaftlicher Organisationen. Er hat die
Aufgabe zu erkennen, welche Hilfestellungen notwendig sind, sie zu
organisieren, Kontakte herzustellen, den Bezug zur Gesellschaft in allen ihren
Facetten zu wahren. und plant zusammen mit dem Betreuten alle weiteren
Maßnahmen mit dem Ziel eines möglichst selbständigen Lebens des Betreuten.
In
meiner Betreuerarbeit steht der betroffene Mensch im Mittelpunkt, um ihn herum
ein doppeltes Fünfeck, das schon bei den Pythagoreern vor 2500 Jahren als
Symbol für die umfassende geistige und körperliche Gesundheit und
Unversehrtheit des Menschen galt. Eingebettet ist die betreuerische Arbeit in
die Prinzipien des Schutzes des Menschen und der Sorge für seine Würde. Meine
Aufgabe verstehe ich als Betreuen seiner Angelegenheiten, als Bewahren vor
Übergriffen und Unrecht, als Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, als Vertretung
vor Behörden und Einrichtungen, als Sorge für das Nötige und als Hilfe, seinen
Weg zu finden. Meine Arbeit ist in einem Handbuch zur Qualitätssicherung
dokumentiert, das bei Interesse eingesehen werden kann.
Wie
wird eine Betreuung eingerichtet?
Jeder
Erwachsene, der wegen einer Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht besorgen kann, hat Anspruch auf eine Betreuung, sofern Hilfe
anders nicht möglich ist. Nötig ist ein Antrag an das Amtsgericht, das ein
medizinisches Gutachten bestellt und nach einer persönlichen Anhörung des
Hilfebedürftigen durch den Richter über eine Betreuung und den Betreuer mit
Zustimmung des zu Betreuenden entscheidet. Für seine Arbeit wird der Betreuer
bezahlt: bei mittellosen Menschen aus der Staatskasse, bei begüterten (unter
Ausklammerung eines Freibetrages) Menschen aus deren Vermögen.