Aus:
DR. MED. MABUSE 141 • JANUAR/FEBRUAR 20, S. 30ff
Nach
Querschnittuntersuchungen leben etwa 95 Prozent der 13,7 Millionen über
65jährigen Menschen in Deutschland in einer Privatwohnung; davon wohnen etwa
37,08 Prozent in Einpersonenhaushalten. Der Anteil von Einpersonenhaushalten
nimmt meist bedingt durch den Tod des (Ehe)Partners mit zunehmendem Alter
zu. Auch wenn dies selbstverständlich nicht zwangsläufig mit drohender Einsamkeit
und Isolation gleichgesetzt werden kann, so ist bei Alleinlebenden aber doch
die Gefähr der Vereinsamung insbesondere dann größer, wenn durch zunehmende
Immobilität kaum noch selbst aktiv Besuche unternommen oder an sonstigen
Aktivitäten teilgenommen werden kann. Außerdem ist bei allein lebenden alten
Menschen tendenziell von einem geringeren Unterstützungspotential bei
Hilfebedarf auszugehen.
Auch beim
Eintritt von Hilfe und Pflegebedürftigkeit möchte ein Großteil der alten
Menschen weiterhin in der vertrauten Häuslichkeit wohnen bleiben. So äußerten
beispielsweise bei einer Befragung, der Forschungsgruppe Altern und Lebenslauf
der Freien Universität Berlin 79,9 Prozent der 70 bis 85jährigen diesen Wunsch,
Hingegen kann sich nur jeder Fünfte (21,1 Prozent) der Befragten vorstellen,
bei Hilfebedürftigkeit mit einem seiner Kinder zusammenzuziehen.
Derzeit
werden in Deutschland 72 Prozent (=1,44 Mio.) der (nach Definition der
Pflegeversicherung) pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt (Statistisches
Bundesamt, 2001). Davon erhalten 1,03 Mio. die notwendigen Hilfen
ausschließlich durch Angehörige, während bundesweit 415 000 Pflegebedürftige
professionelle Pflege durch ambulante Dienste in Anspruch nehmen. Familiale
Pflege wird dabei hauptsächlich vom Ehepartner und den Töchtern erbracht. Dabei
hängt die Bereitschaft von Angehörigen, die Pflege zu übernehmen und dauerhaft
fortzuführen, von einer Vielzahl von Faktoren ab: Neben der sozialen Nähe zum
Pflegebedürftigen ist natürlich die Qualität der Familienbeziehung von großer
Bedeutung. Auch, die Entwicklung der Pflegebeziehung hat Einfluss, ob die
Pflege übernommen bzw. aufrecht erhalten oder abgegeben wird. So lässt
beispielsweise eine langsame Entwicklung der Pflegebedürftigkeit den
Angehörigen die Möglichkeit, quasi in die Pflege „hineinzuwachsen",
während eine abrupte Verschlechterung des Gesundheitszustandes des
Pflegebedürftigen die Pflegeperson schneller überfordert. Auch reine positive
Gratifikationsbilanz (damit ist die psychische Belohnung, beispielsweise
durch Dankbarkeit des Pflegebedürftigen gemeint) und die Wahrung ästhetischer
Standards (zum Beispiel im Umgang mit Inkontinenz) kann die Pflegebeziehung stabilisieren,
während eine negative Gratifikationsbilanz oder eine Verletzung ästhetischer
Standards tendenziell eher einen Abbruch der Pflegebeziehung zur Folge haben
können. Aber auch praktische Konstellationen, wie Krankheit der Pflegeperson,
deren Berufstätigkeit, finanzielle Aspekte oder die Wohnsituation können auf
die Pflegebeziehung Einfluss nehmen.
Die
Möglichkeiten, die Pflegebeziehung durch teilstationäre Angebote zu entlasten,
werden nur in relativ geringem Ausmaße angenommen; so besuchen ca. 10 000
Pflegebedürftige eine Tagespflegeeinrichtung, 9000 Pflegebedürftige erhalten
Kurzzeitpflege und Nachtpflege nehmen sogar nur 200 Pflegebedürftige wahr.
Ihre
Wohnsituation bewerten 87 Prozent der 70
bis 85jährigen im ehemaligen Bundesgebiet mit sehr gut bis gut, in den neuen
Bundesländern sind dies 78,2 Prozent. Die bauliche Ausstattung der Wohnungen lassen sich der Tabelle auf
der nächsten Seite entnehmen.
Über
Mängel in der Wohnung klagten in den alten Bundesländern 15,3 Prozent und in den
neuen Bundesländern sogar 34,9 Prozent der Befragten. Ausstattungsmängel
können aber gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen der alten Menschen
einem weiteren Verbleib in der Wohnung entgegenstehen. Zur Beseitigung von
Ausstattungsmängeln können alte Menschen Wohnberatungen, die beispielsweise von
Kommunen angeboten werden, in Anspruch nehmen. Das Ziel der Wohnberatungen ist
die Vermittlung von Informationen, Anregungen und Empfehlungen für die
altersgerechte Gestaltung von Wohnungen. Als Beispiele seien hier eher allgemeine
Maßnahmen, wie rutschfeste Bodenbeläge in Sanitärräumen, Einstiegshilfen für
die Badewanne, Haltegriffe oder elektrische Rollläden genannt. Dazu gehören
aber auch Maßnahmen zum Ausgleich spezifischer Einschränkungen bzw. Behinderungen,
wie zum Beispiel für Rollstuhlfahrer unterfahrbare Arbeitsplatten in der
Küche, Kippspiegel, Aufstehstühle oder mit der Türklingel gekoppelte optische
Signale für Schwerhörige.
Das
Wissen um die Möglichkeiten der altersgerechten Gestaltung der Wohnung führt
aber nicht zwangsläufig zur entsprechenden Wohnungsanpassung. So „kann nämlich
immer wieder beobachtet werden, dass zwar häufig bekannt ist, wie die eigene
Wohnung altengerecht gestaltet werden könnte, nichtsdestotrotz werden aber
selbst im Bedarfsfall von den Betroffenen keinerlei Maßnahmen eingeleitet"
(Winfried Saup / Monika Reichert, 1997). Die mangelnde Bereitschaft zur
Umgestaltung der Wohnung lässt sich einerseits daraus erklären, dass damit eine
Konfrontation mit den eigenen gesundheitlichen Einschränkungen im
Alterungsprozess verbunden ist, die von den Betroffenen häufig verdrängt
werden. Andererseits mag vielfach aber auch die Angst vor finanziellen
Belastungen die alten Menschen von der Umsetzung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen
abhalten. Es scheint hier also auch ein Defizit beim Wissen um die
Finanzierungsmöglichkeiten zu bestehen. So sind für altersgerechte Umbauten in
der Wohnung Zuschüsse von Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialämtern und
Versorgungsämtern ebenso möglich wie die Erlangung von Mitteln aus speziellen
Förderprogrammen der Kommunen oder Länder. Nach einer Studie der Universität
Bielefeld könnte „eine Wohnungsanpassung ... bei jedem vierten hilfebedürftigen
Menschen eine Einweisung ins Heim überflüssig machen und Geldbeträge in
Millionenhöhe sparen. Allein durch bauliche Veränderungen oder den Einsatz von
Hilfsmitteln könnten 80 Prozent aller Handlungsdefizite alter Menschen
überwunden und eine selbstständige Haushaltsführung verwirklicht werden"
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2001).
Der
selbstständigen Lebensführung im Alter können aber nicht nur Mängel in der
Wohnungsausstattung, sondern auch im Wohnumfeld entgegenstehen. So ist es
beispielsweise von Bedeutung, ob im näheren Wohnumfeld Einkaufsmöglichkeiten,
Ärztinnen oder öffentliche Verkehrsmittel leicht erreichbar sind. In dem zuvor
bereits zitierten AltersSurvey der Freien Universität Berlin beklagten die
Hälfte der 70 bis 85jährigen Mängel in der Wohnumfeldausstattung. Dabei wird
vor allem auf ungenügende Einkaufsmöglichkeiten und eine mangelhafte Anbindung
an den öffentlichen Personennahverkehr hingewiesen.
Für
viele alte Menschen stellt das so genannte „Betreute Wohnen" eine
Alternative zur bisherigen Wohnsituation dar. Im Betreuten Wohnen verfügt der
alte Mensch in der Regel über eine eigene abgeschlossene, altersgerechte
Wohnung, die ihm die gewünschte Selbstständigkeit ermöglicht. Im Bedarfsfalle
kann der alte Mensch im Betreuten Wohnen außerdem verschiedene
Serviceleistungen, wie Mahlzeitenversorgung, Haushaltshilfen oder
Pflegeleistungen zusätzlich einkaufen. Hinzu sollte eine
kommunikationsfördernde Architektur, beispielsweise durch das Angebot
sekundärer Wohnbereiche und Veranstaltungsräume, sowie eine altersgerechte
Wohnumfeldgestaltung kommen.
|
|
Bad/Dusche
innerhalb der Wohnung |
Innentoilette |
Zentral
oder Etagenheizung |
|
alte
Bundesländer |
97,8% |
92,8% |
91,5% |
|
neue
Bundesländer |
87,9% |
88,9%
|
70,4% |
Als
eine der wenigen empirischen Untersuchungen zum Betreuten Wohnen hat die
Universität Augsburg unter Federführung von Winfried Saup die „Augsburger
Längsschnittstudie über Betreutes Wohnen" durchgeführt. Danach erwarten
95,9 Prozent der Bewohnerinnen, dass der Umzug ins Betreute Wohnen der letzte
in ihrer Wohnbiografie ist. „Eindeutig im Vordergrund der Gründe für den Einzug
ins Betreute Wohnen steht ein Motivbündel, das auf Krisenvorsorge ausgerichtet
ist: im Notfall Hilfe haben (86,7 Prozent), im Pflegefall soll Betreuung zur
Verfügung stehen (86,1 Prozent), in unerwarteten Krisensituationen soll
kurzfristig Hilfe verfügbar sein (83,2 Prozent)" (Saup, 1999). Nach Saup
erhoffen sich die Älteren „beim Einzug ins Betreute Wohnen eine Sicherheit,
Umfang und Kontinuität an Betreuung und Versorgung, wie sie in der Regel mit
einer institutionellen Versorgung assoziiert werden".
Gerade
aufgrund der uneinheitlichen Definition des Betreuten Wohnens ist dies jedoch
eine Erwartung, die in der Praxis oft enttäuscht wird. Für manche Bewohnerinnen
Betreuten Wohnens bedeutet der Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder das
Fortschreiten dementieller Erkrankungen der erneute Umzug in ein Pflegeheim. Es
dürfte daher nicht nur notwendig sein, verbindliche Standards für das Betreute
Wohnen zu definieren, sondern auch die Betroffenen verstärkt über die
Möglichkeiten, aber auch Grenzen dieses Angebots aufzuklären.
Wohngemeinschaften
könnten dem Bedürfnis alter Menschen nach Privatheit und selbstständigem Wohnen,
nach der Sicherheit im Bedarfsfall Unterstützung und Hilfe zu bekommen sowie
Sozialkontakte unterhalten zu können, in ganz besonderer Weise entsprechen. In
der Gerontologie wird sie daher schon lange als alternative Wohn und Lebensform
diskutiert. Aus dieser Diskussion sind zwar relativ wenige, aber doch äußerst
interessante Initiativen entstanden.
Diese
Initiativen scheinen jedoch für den Großteil der heute alten Menschen zu früh
zu kommen. Das Leben in der Wohngemeinschaft, für einen großen Teil der
Nach68erGeneration als temporärer oder gar dauerhafter Lebensstil
selbstverständlich, entspricht bei weitem nicht der (Wohn)Sozialisation der heutigen
Alten. So ist es nicht verwunderlich, dass sich nur 2, l Prozent der 70 bis
85jährigen das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft überhaupt vorstellen
können. In den neuen Bundesländern liegt der Anteil mit 0,6 Prozent besonders
niedrig (AltersSurvey, 1996). Die schon vor Jahren geäußerte Einschätzung von
Margret Dieck scheint daher auch heute noch Gültigkeit zu haben: „Über
Altenwohngemeinschaften wird mehr geschrieben als in ihnen gelebt."
(Dieck, 1989)
In
Zukunft werden Altenwohngemeinschaften ebenso wie Generationenwohngemeinschaften
aber sicherlich verstärkt an Bedeutung gewinnen. Sie sollten jedoch nicht
sozialromantisch verklärt, sondern in ihrer potentiellen Problematik
diskutiert werden. Neben den auch aus Wohngemeinschaften jüngerer Menschen
bekannten Konfliktpotentialen ist in einer Altenwohngemeinschaft vor allem zu
klären, in welcher Weise ein eventuell entstehender Pflegebedarf realistisch
abgedeckt werden kann.
Das
Prinzip einer betreuten Wohngemeinschaft greift das Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA) mit seinen als 4. Generation der Alten und Pflegeheime
propagierten Hausgemeinschaften auf: „Eine überschaubare Gruppe um die neun (+/
3) Personen wohnt in einer möglichst normalen Wohnung ähnlich einer (Groß)
Familie zusammen. Alle Hausgemeinschaftsmitglieder verfugen in einer
ansprechenden Wohnumgebung über Rückzugsmöglichkeiten in ihr privates, mit
eigenen Möbeln individuell gestaltetes Wohn/Schlafzimmer, das dazu noch —
möglichst mit kleiner Diele sowie eigenem Duschbad und WC — ein in sich
geschlossenes Appartement bildet. Das Gemeinschaftsleben spielt sich im
wohnungsinternen Wohn/Ess/Kochbereich ab. Hier ist mindestens eine Mitarbeiterin
in Hausfrauenfunktion über Tag permanent als Bezugsperson für Bewohnerinnen
und Bewohner ansprechbar. Sie organisiert den Haushalt, kauft ein und kocht
das Essen. Der Herd ist gleichsam der ‚Brennpunkt' der Gemeinschaft. Die alten
Menschen beteiligen sich — ihren Fähigkeiten und Vorlieben entsprechend —
aktiv an den alltäglichen Aktivitäten ... Der ganz gewöhnliche Alltag mit
seinen ,Sachzwängen' wird so zum Fitnesstraining oder gar zur ‚Therapie'"
(KDA, 1999).
Hausgemeinschaften
bieten ihren (häufig dementiell erkrankten) Bewohnerinnen damit einen
angemessenen privaten Rückzugsbereich, von den Betroffenen als sinnvoll
erlebte Anregungen und Aktivitäten sowie vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten.
Die (Re) Integration hauswirtschaftlicher Arbeiten in die Betreuung und in den
Alltag der Bewohnerinnen ist sicherlich nicht nur aus inhaltlichen, sondern
auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr zu begrüßen. Doch allen entgegengesetzten
Beteuerungen des KDA zum Trotz bleibt doch der Zweifel, ob Hausgemeinschaften
letztlich nicht auch unter den gleichen personellen Problemen leiden wie
traditionelle Pflegeheime, denn es ist beispielsweise kaum nachvollziehbar, wie
eine einzige, zudem nur hauswirtschaftlich qualifizierte Kraft
durchschnittlich neun dementiell erkrankte Menschen betreuen und daneben noch
die hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen soll. Nicht auszudenken, wenn
bei einer solchen Konstellation auch noch im Einzelfall eine
Krisenintervention notwendig wird. Trotzdem sind Hausgemeinschaften sicherlich
eine positive Alternative zu traditionellen Pflegeheimen.
Die
klassische Nomenklatur unterteilt die stationären Einrichtungen der Altenhilfe
in Altenwohnheime, Altenheime und Pflegeheime. Dabei können Altenwohnheime
heute sicherlich vielfach mit „Betreutem Wohnen" gleichgesetzt werden.
Das Altenheim, in dem noch weitgehend selbstständige alte Menschen
hauptsächlich hauswirtschaftliche Hilfen in Anspruch nahmen, existiert hingegen
faktisch kaum noch. Durch den zunehmenden Ausbau ambulanter Dienste können
alte Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig
zu fuhren und daher früher in ein Altenheim ziehen mussten, inzwischen
problemlos in ihrer bisherigen Wohnung oder im „Betreuten Wohnen" versorgt
werden. Die Einrichtungen haben sich daher zum weitaus überwiegenden Teil zu
reinen Altenpflegeheimen gewandelt. Dieser Trend wurde durch das
Pflegeversicherungsgesetz, das vor Heimeinzug die Feststellung der „Heimpflegebedürftigkeit"
durch den Medizinischen Dienst fordert, weiter gefestigt.
In
Deutschland bestehen etwa 8100 Pflegeheime, in denen 573 000 Pflegebedürftige
versorgt werden. Damit leben etwa 4,16 Prozent der über 65jährigen in einer
stationären Einrichtung. Die Gerontologie weist jedoch schon seit Jahrzehnten
darauf hin, dass es sich bei dieser relativ geringen Zahl um einen Trugschluss
handelt, durch den die Bedeutung stationärer Pflegeeinrichtuhgen verkannt
wird. Der angegebene Prozentsatz ist ein Querschnittwert, der eher die Zahl
der zur Verfügung stehenden Heimplätze dokumentiert, nicht jedoch die Wahrscheinlichkeit,
im Alter in einem Heim versorgt zu werden. Diese liegt tatsächlich weitaus
höher: Ein Nachweis dafür findet sich in der Auswertung von Sterbestatistiken,
nach denen 29 Prozent der verstorbenen über 65jährigen vor ihrem Tod in einem
Heim lebten. Hinzu kommt, dass Pflegeheime letztlich Einrichtungen für
Hochbetagte geworden sind, die mit zunehmendem Alter immer mehr an Bedeutung
gewinnen; so leben von den 8084jährigen 8,2 Prozent, von den 85 bis 89jährigen
17,0 Prozent und von den über 90jährigen sogar fast jeder Dritte (31,3 Prozent)
in einer stationären Altenhilfeeinrichtung.
Bei
Befragungen älterer Menschen zeigt sich immer wieder, dass diese im Falle eines
notwendigen Heimeinzugs ein Einzelzimmer bevorzugen würden. So sprachen sich
zum Beispiel in der Stadt Braunschweig auf die Frage „Wie sollten Ihrer Meinung
nach die Menschen in einer Pflegeinrichtung wohnen?" 82,3 Prozent der
befragten älteren Bürgerinnen für ein Einzelzimmer aus. Dieser Wunsch kann
jedoch bei weitem nicht für alle Betroffenen erfüllt werden, denn die Heime
verfügen durchschnittlich nur etwa zur Hälfte (53,5 Prozent) über Einzelzimmer
(bei 41,2 Prozent Doppelzimmer und 5,3 Prozent Dreioder Mehrbettzimmer).
Während
im Einzelzimmer eine private Wohnatmosphäre am ehesten zu verwirklichen ist,
bedeutet ein Mehrbettzimmer für die Betroffenen eine starke Einschränkung der
Privatheit. Insbesondere bestehen in Mehrbettzimmern keine
Rückzugsmöglichkeiten, so dass der alte Mensch niemals wirklich für sich alleine
sein kann. Im Mehrbettzimmer sind aber auch Entscheidungskompetenzen stark
eingeengt. Bereits eine so alltägliche Entscheidung wie zum Beispiel, ob das
Fenster geöffnet oder geschlossen wird, ist nur noch im Einvernehmen mit dem
bzw. den Mitbewohnerinnen zu treffen. Es ist daher nachvollziehbar, dass in
Mehrbettzimmern auch häufiger Konflikte zwischen den Bewohnerinnen entstehen.
Gleichzeitig lässt sich empirisch nachweisen, dass Bewohnerinnen von
Einzelzimmern eine positivere Einstellung zur Heimsituation haben.
Einer
weit verbreiteten Annahme zur Folge sollen Mehrbettzimmer die Kommunikation
der Bewohnerinnen untereinander fördern. Die gerontologische Forschung zeigt
jedoch im Gegenteil, dass gerade Bewohnerinnen von Einzelzimmern mehr
Sozialkontakte unterhalten. Dies ist damit zu erklären, dass die Möglichkeit
eines vorübergehenden Rückzugs auch die Phasen einer stärkeren Öffnung nach
außen fördert. Die Bewohner von Einzelzimmern erleben außerdem das Heim eher
als „Heimat"; ein Einzelzimmer fördert die Überzeugung, den Lebensalltag
selbstverantwortlich gestalten sowie eigene Bedürfnisse und Wünsche eher
verwirklichen zu können.
Einschränkend
ist jedoch anzumerken, dass selbst ein Einzelzimmer noch lange keine
Wohnqualität garantiert, da die Anforderungen der Heimmindestbauverordnung (12
qm für ein Einzelzimmer, 18 qm für ein Doppelzimmer) von Heim und
Kostenträgern gerne in Höchstforderungen bzw. als anzustrebendes Planungsziel
umgedeutet werden. So beschrieben bei einer Studie von Winfried Saup „die
Hälfte der Bewohner von Einzelzimmern ihren primären Wohnbereich als ,furchtbar
klein', .katastrophal eng' oder als .kleines Loch'. Beklagt wurden vor allem
auch die minimalen Bewegungsflächen und die äußerst beschränkten
Stellmöglichkeiten für Einrichtungsgegenstände".
Das
KDA geht in seiner 3. Generation von Alten und Pflegeheimen von einer
Zimmergröße im primären Wohnbereich der Bewohner von 15,7 qm in Einzelzimmern
und 13 qm pro Bewohner in Doppelzimmern aus. Dabei handelt es sich sicherlich
immer noch um relativ kleine Zimmer, die keinesfalls ein Optimum für die
Bewohnerinnen darstellen. Bei einem Vergleich dieser Quadratmeterzahlen mit
den tatsächlichen Zimmergrößen ausgewählter Pflegeheime zeigte sich jedoch,
dass von den Einzelzimmern 43,75 Prozent und von den Doppelzimmern 55,55
Prozent unter den vom KDA vorgeschlagenen Größen lagen; im Mittel sind dies
etwa die Hälfte aller Zimmer.
Die
Wohnqualität bemisst sich aber nicht nur an dem zur Verfugung stehenden
Privatbereich, sondern auch an den Möglichkeiten der Personalisierung dieses
Bereichs, insbesondere durch die eigene Möblierung. Die eigenen Möbel besitzen
für die betroffenen alten Menschen in der Regel einen hohen Wert. Der Verzicht
auf die eigenen, lieb gewonnen Möbel verstärkt bei den Betroffenen daher das
Gefühl, mit dem Heimeinzug „alles hinter sich lassen" zu müssen. So ist
es nicht verwunderlich, dass Heimbewohnerinnen, die ihr Zimmer selbst
möblieren konnten, die Heimsituation positiver bewerten und größere Wohnzufriedenheit
äußern.
Die
Einrichtung eines Raumes dient nicht nur der Selbstdarstellung seiner
Bewohnerin, sondern ruft auch Verhaltenserwartungen hervor. Die eigenen Möbel
können danach geradezu eine Schutzfunktion für den Privatbereich der
Bewohnerinnen einnehmen. Wenn wir diesem Gedanken folgen, müssen wir uns im
Umkehrschluss zugleich die Frage stellen, welche Verhaltenserwartungen Zimmer
hervorrufen, die, mit heimeigenen Einheitsmöbeln ausgestattet, nur wenig von
der Persönlichkeit des dort Wohnenden erkennen lassen.
In
diesem Zusammenhang ist auch die im Pflegealltag immer noch zu beobachtende
Geringschätzung des Privatbereichs der Bewohnerinnen zu sehen. So klopft nur
in 31 Prozent der Heime das Personal beim Betreten eines Bewohnerzimmers an
und wartet die Einwilligung zum Eintritt ab. „In der Mehrzahl der Heime wurde
beobachtet, dass das Personal entweder nicht anklopft bzw. ohne Einwilligung
das private Zimmer betritt" (Saup, 1993). Die Bewohnerinnen erlebten dies
teilweise als belastend und als Eindringen in ihren Intimbereich.
Eine
weitere Einschränkung kann die Autonomie der Bewohnerinnen durch eine
Tagesablaufgestaltung erfahren, die weniger an den Bedürfnissen der im Heim lebenden
alten Menschen, sondern eher an den Arbeitsabläufen der Institution orientiert
ist. So zeigte eine Befragung, dass nach Selbstauskunft der Heime bei knapp
einem Viertel der Einrichtungen (24,69 Prozent) noch festgelegte Zeiten für
die morgendliche Körperpflege bestehen; bei den reinen Pflegeheimen trifft
dies sogar auf fast ein Drittel (31,81 Prozent) zu. Die Bewohnerinnen einer
solchen Einrichtung sind daher gezwungen, ihren vielleicht schon seit
Jahrzehnten gewohnten Tagesablauf zu ändern und an den Interessen der Institution
neu auszurichten. Dabei lässt sich aber eindeutig nachweisen, dass Bewohnerinnen
die ihren Tagesablauf nach Gutdünken einteilen können, zufriedener und aktiver
sind als solche, die in ihrer Tagesgestaltung Reglementierungen unterliegen.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass bei allen positiven inhaltlichen Entwicklungen, die
in den vergangenen Jahren in vielen Heimen trotz widriger Rahmenbedingungen
vollzogen wurden, die Wohnsituation in vielen Einrichtungen nach wie vor
unbefriedigend ist. Um die Interessen und Bedürfnisse der dort lebenden alten
Menschen zu wahren, ist der Gesetzgeber daher aufgefordert, für die
BewohnerInnen einen Rechtsanspruch auf
ein Einzelzimmer zu schaffen. Innerhalb vieler Heime bedarf es außerdem
weiterer Bemühungen beispielsweise durch Änderungen organisatorischer
Abläufe oder durch Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen, den
verbliebenen Privatbereich der Bewohnerinnen zu schützen und ihre Autonomie zu
fördern.
Anmerkung
Ausführliche
Literaturhinweise zu diesem Artikel sind bei der
Michael GraberDünow
geb. 1957,
Altenpfleger, Sozialarbeiter und Heimleiter in Frankfurt am Main. In Dr. med.